
a) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Lieferungen der Firma 9pay GmbH & Co. KG (nachfolgend 9pay genannt), welche gegenüber Unternehmern erklärt oder getätigt werden. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
b) Entgegenstehende AGB des Vertragspartners sind unbeachtlich. Anders lautende AGB der Vertragspartner werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von 9pay, auch im Falle der Warenlieferung, nicht Vertragsbestandteil.
a) Das Angebot beschränkt sich hinsichtlich der Liefermenge auf den Vorrat von 9pay.
b) Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In der Rechnung wird die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen.
c) Die Preise gelten vorbehaltlich offensichtlichen Irrtümern. Unbeachtet dessen unterbreitet 9pay dem Vertragspartner in einem solchen Fall unverzüglich ein neues Angebot.
Die Lieferung erfolgt frei Lager versichert und unfrei. Fracht-, und Speditionskosten gehen zu Lasten des Käufers, bzw. des Empfängers. Die Gefahr des Untergangs der Ware geht mit Zurverfügungstellung auf den Käufer über.
a) 9pay ist in der Wahl der Versendungsart und des Versandunternehmens frei. Der Versand der Ware erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von 21 Werktagen nach Vertragsschluss und wenn der Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Ist Vorkasse vereinbart, beginnt die Lieferzeit bei Geldeingang bei 9pay.
b) Bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit ist 9pay zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In einem solchen Fall kann der Vertragspartner keinerlei Schadensersatzansprüche geltend machen.
c) 9pay haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
d) Teillieferungen und Teilleistungen durch 9pay sind zulässig, soweit die dem Vertragspartner zumutbar ist. Bei Teillieferungen, die durch 9pay veranlasst sind, trägt 9pay die über das normale Maß anfallenden Verpackungs- und Versandkosten. Bei Veranlassung durch den Vertragspartner hat dieser die erhöhten Nebenkosten zu tragen.
e) Verweigert der Vertragspartner die Annahme der Ware, steht 9pay ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe der Verpackungs- und Versandkosten sowie von 15 % des Warenwerts zu. Es steht 9pay zu, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
a) Die Waren werden von 9pay original verpackt eingekauft. Geringe Differenzen zwischen den bestellten und ausgelieferten Mengen, Qualitäten und Größen können auftreten.
b) Bei Versand der Ware hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Fehler und Transportschäden zu überprüfen. Transportschäden sind beim Lieferanten anzuzeigen und durch diesen bestätigen zu lassen. § 377 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bleibt unberührt.
c) Geringfügige Abweichungen von Farbe und/oder Qualitäts- und Leistungsabweichungen begründen keinerlei Ansprüche des Vertragspartners aus Gewährleistung. Ebenso bleiben geringfügige Änderungen der Form, anderen geringfügigen optischen Änderungen sowie Verbesserung der Qualität durch den Hersteller vorbehalten.
a) Die Haftung für Schäden, die auf einfache Fahrlässigkeit von 9pay oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen beruht, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt worden ist, deren Einhaltung für die Erfüllung des Vertrages von besonderer Bedeutung war.
b) Die Haftung für sonstige Schäden, die dem Vertragspartner infolge eines von 9pay zu vertretenden Verzuges, durch eine von 9pay zu vertretende Unmöglichkeit oder durch Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist, entstehen, wird auf solche Schäden begrenzt, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind. Die Haftung ist auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.
c) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
a) Nach Vertragsschluss ist der Kaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Versand- und Verpackungskosten und etwaiger Gebühren für Zahlweisen ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen an 9pay zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug.
b) Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von 9pay anerkannt sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf der demselben Vertragsverhältnis beruht.
c) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen 9pay an Dritte abzutreten.
Zwischen den Parteien wird hinsichtlich der von 9pay gelieferter Ware ein erweiterter Eigentumsvorbehalt vereinbart. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von 9pay. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Waren bleiben in unserem Eigentum. Sie dürfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter Vereinbarung benutzt werden. Bei vertragswidrigen Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist 9pay berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Zugriffe Dritter auf Waren, die im Eigentum von 9pay stehen, sind 9pay unverzüglich anzuzeigen. Kosten, die durch solche Zugriffe entstehen, wie etwa durch die Durchführung von Drittwiderspruchsklagen o.ä., hat der Vertragspartner zu tragen. Die aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Vertragspartner bereits jetzt in vollem Umfang an 9pay ab.
Sofern keine anderen schriftlichen Vertragsabsprachen existieren (OEM-Vertrag) dürfen Wiederverkäufer die Artikel nur im Originalzustand weiterverkaufen. Der Vertragsgegenstand darf nicht anders als im Auslieferzustand geliefert dargestellt, verändert oder abgebildet werden. Eine Veränderung der Artikel ist untersagt und nur durch schriftliche Zustimmung von 9pay möglich.
Untersagt sind Veränderungen der Artikel für folgende Punkte:
1. das Aufbringen, Bedrucken oder Digitale Veränderungen der Artikel
2. technisch oder gestalterisch Veränderungen der Artikel
3. anbieten oder vertreiben der Artikel unter einem anderen (Marken-)Namen
4. die Nutzung der Vorder- und Rückseite des Artikels zu Werbezwecken
5. das Aufspielen von nicht durch 9pay schriftlich genehmigter Software
9pay ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner betreffen, gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Landesdatenschutzgesetze zu verarbeiten und zu speichern. 11. Schlussbestimmungen a) Sonstige Vereinbarungen und Willenserklärungen bedürfen der Schriftform.
b) Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Nordhorn vereinbart.
c) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen Anwendung, auch wenn der Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hat.
d) Die Geschäftssprache ist Deutsch.
e) Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Bestimmung ersetzt, welche dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.